Lieferprogramm 2022

Thumm & Co. Maschinenbau GmbH In der Au 14 72622 Nürtingen Tel. +49 (0 70 22) 92 76-0 Fax +49 (0 70 22) 92 76-50 Seite 47 Verkaufs- und Lieferbedingungen Unsere ”Allgemeinen Geschäftsbedingungen” werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossener Verträge, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend, ohne Geltung für andere Verträge zu haben. 1. Angebot und Auftragsbestätigung Unsere Angebote sind hinsichtlich Lieferungsmöglichkeit und Preis stets freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. 2. Lieferzeit und Versand Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen und Liefermengen einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Zusagen berechtigt den Kunden nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag gem. §326 BGB. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks etc.) und Ereignisse höherer Gewalt befreien uns so lange von der Lieferpflicht, wie diese Faktoren sich auf unseren Betriebsablauf auswirken. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Versicherung erfolgt nur auf schriftliches Verlangen des Kunden auf dessen Kosten. 3. Schadensersatz, Gewährleistung und Mängelrüge Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und evtl. Mängelrügen schriftlich bei uns geltend zu machen. Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen auch der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung des Vertrages verlangen. Sämtliche Schadensersatzansprüche aus Vertrag und unerlaubter Handlung, insbesondere für mittelbare Schäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleibt unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. 4. Preise, Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen sich ab HersteIIerwerk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Unsere Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den reinen Warenwert unter der Voraussetzung, dass wir gegen den Kunden keine anderen offenen Forderungen haben. Wechselzahlungen berechtigen nicht zur Skontierung; sie werden nur zahlungshalber und gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Wechselspesen angenommen. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet, soweit wir keine höheren Sollzinsen nachweisen. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden nachträglich zu mindern geeignet sind, werden unsere Forderungen sofort fällig. Dies gilt insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden. In diesen Fällen steht uns das Recht zu, ohne Rücksicht auf die Laufzeit für hereingenommene Wechsel Barzahlung gegen Rückgabe der Wechsel zu verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erfolgen in unserem Auftrag, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und dient zu unserer Sicherung in Höhe unseres Fakturenwerts zuzüglich eines Sicherungsaufschlags in Höhe von 20 v. H. Der Kunde darf in unserem Eigentum stehende Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er ist zur Weiterveräußerung und sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn die Forderungen aus der Verwertung in Höhe ihres Fakturenwerts zuzüglich 20 v. H. an uns samt allen Nebenrechten abgetreten werden. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Kunden hiermit an. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil eines im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücks eingebaut, so werden die dem Kunden gegen den Dritten erwachsenen Ansprüche in Höhe des Werts der Vorbehaltsware mit Rangvorbehalt im Voraus an uns abgetreten. Wir nehmen auch diese Abtretung an. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz, 72622 Nürtingen. Gerichtsstand ist Stuttgart. Soweit unsere Kunden nicht Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur für das Mahnverfahren. 7. Änderungen, Unwirksamkeitsklausel Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. 8. Gültigkeit für Nichtkaufleute Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen. T humm & Co. Maschinenbau GmbH , 72622 Nürtingen

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